Walerij Sorkin

russischer Jurist; Verfassungsrichter; Prof. Dr.

* 18. Februar 1943 Konstantinowka

Internationales Biographisches Archiv – Personen aktuell 18/1993

vom 26. April 1993 (lm)

Herkunft

Walerij Dmitrijewitsch Sorkin wurde am 18. Febr. 1943 als Soldatensohn in dem Dorf Konstantinowka bei Wladiwostok im Fernen Osten geboren. Der Beruf des Vaters brachte es mit sich, daß S. an vielen verschiedenen Orten aufwuchs.

Ausbildung

Nach Abschluß der Schulbildung studierte S. an der Juristischen Fakultät der Moskauer Staatsuniversität, machte 1964 Examen und war danach zunächst als Assistent, später als Dozent tätig. Er promovierte über den Historiker des 19. Jahrhunderts, Boris Tschitscherin, und habilitierte sich mit einer Arbeit "Über positivistische Rechtstheorie". 1970 trat er in die KPdSU ein und war auch Parteisekretär an der Universität.

Wirken

Von 1980 bis 1986 lehrte S. Verfassungsrecht und Staatstheorie an der Akademie für Recht in Moskau, die zum sowjetischen Innenministerium gehörte. Ab 1986 wirkte er als Professor an der Juristischen Fernhochschule, die ebenfalls zum Innenministerium gehörte. Diese Tätigkeit war damals mit dem Rang eines Oberst des MWD verbunden. Fernstudien waren eine in den sozialistischen Staaten weithin übliche Möglichkeit der beruflichen Qualifizierung.

Den Schritt aus der Hochschule heraus unternahm S. erst nach dem Ende der Sowjetunion. Nach dem Augustputschversuch ...